Abkommen über die polizeiliche Zusammena · Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Albanien)
§ 10 Abkommen über die polizeiliche Zusammena
Verhältnis zu anderen Regelungen
Durch die Bestimmungen dieses Abkommens werden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus internationalen Verträgen nicht berührt.