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Vereinbarung über Erleichterungen der Gr · Vereinbarung über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R)

§ 1 Vereinbarung über Erleichterungen der Gr

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

Die österreichische und die tschechische Ein- und Ausgangsabfertigung werden nach Bedarf und Zweckmäßigkeit während der Fahrt in den Reisezügen durchgeführt, und zwar auf der Strecke

a) zwischen den Bahnhöfen Linz–Hauptbahnhof und Ceské Budejovice,

b) zwischen den Bahnhöfen Wien–Südbahnhof und Brno–hlavní nádraží.