Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung · LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung

§ 1 LMSVG- Aus- und WeiterbildungsverordnungAnwendungsbereich

1. Abschnitt Allgemeines

In KraftAmtlicher Text

Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung, Art und Umfang der Ausbildung sowie den Umfang der Prüfungsfächer und die Prüfungskommission für

1. Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 bis 5 LMSVG (Aufsichtsorgane einschließlich bestellte amtliche Tierärzte, beauftragte amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten),

2. Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur gemäß § 65 LMSVG oder in den gemäß § 72 LMSVG autorisierten Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden,

3. betriebseigene Hilfskräfte gemäß § 24 Abs. 6 LMSVG,

und legt die Grundsätze der Weiterbildung für diesen Personenkreis fest.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2019-12-14