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AT · LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung

LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung

In Kraft35 ArtikelText geprüft am 25.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeines
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Zielbestimmung
  5. 2. Abschnitt Ausbildung
  6. § 3 Voraussetzungen
  7. § 4 Struktur und Inhalt
  8. § 5 Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß Paragraph 24, Absatz 3, LMSVG
  9. § 6 Ausbildung für beauftragte amtliche Tierärzte
  10. § 7 Ausbildung für amtliche Fachassistenten
  11. § 8 Ausbildung für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden
  12. § 9 Ausbildungsstellen
  13. 3. Abschnitt Praktische und theoretische Ausbildung, Leistungsnachweise
  14. § 10 Praktische Ausbildung, Inhalte
  15. § 11 Nachweis der praktischen Ausbildung
  16. § 12 Theoretische Ausbildung, Inhalte
  17. § 13 Leistungsnachweis im Rahmen der theoretischen Ausbildung
  18. 4. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
  19. § 14 Voraussetzung
  20. § 15 Prüfungskommission
  21. § 16 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  22. § 17 Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung
  23. § 18 Gliederung der Prüfung
  24. § 19 Ausschluss der Öffentlichkeit
  25. § 20 Leitung und Aufsicht
  26. § 21 Rücktritt, Nichtteilnahme
  27. § 22 Prüfungsergebnis
  28. § 23 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
  29. § 24 Prüfungszeugnis
  30. § 25 Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
  31. 5. Abschnitt Weiterbildung
  32. § 26 Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
  33. 6. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
  34. § 27 Kundmachung der theoretischen Ausbildungslehrgänge
  35. § 28 Ausbildungsunterlagen und -materialien, Prüfungsunterlagen
  36. § 29 Finanzielle Bestimmungen
  37. § 30 Ausbildung betriebseigener Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung
  38. 7. Abschnitt Schlussbestimmungen
  39. § 31 Übergangsbestimmungen
  40. § 32 Inkrafttreten
  41. § 33 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
  42. § 34 Personenbezogene Bezeichnungen