AT · LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zielbestimmung
- 2. Abschnitt Ausbildung
- § 3 Voraussetzungen
- § 4 Struktur und Inhalt
- § 5 Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß Paragraph 24, Absatz 3, LMSVG
- § 6 Ausbildung für beauftragte amtliche Tierärzte
- § 7 Ausbildung für amtliche Fachassistenten
- § 8 Ausbildung für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden
- § 9 Ausbildungsstellen
- 3. Abschnitt Praktische und theoretische Ausbildung, Leistungsnachweise
- § 10 Praktische Ausbildung, Inhalte
- § 11 Nachweis der praktischen Ausbildung
- § 12 Theoretische Ausbildung, Inhalte
- § 13 Leistungsnachweis im Rahmen der theoretischen Ausbildung
- 4. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
- § 14 Voraussetzung
- § 15 Prüfungskommission
- § 16 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- § 17 Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung
- § 18 Gliederung der Prüfung
- § 19 Ausschluss der Öffentlichkeit
- § 20 Leitung und Aufsicht
- § 21 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 22 Prüfungsergebnis
- § 23 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 24 Prüfungszeugnis
- § 25 Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
- 5. Abschnitt Weiterbildung
- § 26 Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
- 6. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
- § 27 Kundmachung der theoretischen Ausbildungslehrgänge
- § 28 Ausbildungsunterlagen und -materialien, Prüfungsunterlagen
- § 29 Finanzielle Bestimmungen
- § 30 Ausbildung betriebseigener Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung
- 7. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 31 Übergangsbestimmungen
- § 32 Inkrafttreten
- § 33 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
- § 34 Personenbezogene Bezeichnungen