LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung · LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
§ 33 LMSVG- Aus- und WeiterbildungsverordnungVerweisung auf andere Rechtsvorschriften
7. Abschnitt Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2009-10-03