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LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung · LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung

§ 33 LMSVG- Aus- und WeiterbildungsverordnungVerweisung auf andere Rechtsvorschriften

7. Abschnitt Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2009-10-03