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Versteigerungsverordnung 2. Periode · Versteigerungsverordnung 2. Periode

§ 4 Versteigerungsverordnung 2. PeriodeVersteigerungsverfahren

In KraftAmtlicher Text

Die Versteigerung der Zertifikate ist in zwei Verfahren, ein nicht kompetitives und ein kompetives Verfahren, zu unterteilen. Das nicht kompetitive Verfahren findet einmal jährlich, jedenfalls vor dem 30. April des jeweiligen Jahres, statt. Das kompetitive Verfahren findet zweimal jährlich statt, wobei ein kompetitives Verfahren jedenfalls im Anschluss an ein nicht kompetitives Verfahren durchzuführen ist.