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RAbf-VV 2009 · Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009

§ 12 RAbf-VV 2009Übermittlung der Bestätigung über den Erhalt der Lieferung

2. Hauptstück Verbringungen nach Österreich oder Durchfuhr durch Österreich

In KraftAmtlicher Text

Ist Österreich das Bestimmungsland, hat der Empfänger radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente der zuständigen österreichischen Behörde binnen 15 Tagen eine Bestätigung über den Erhalt der Lieferung zu übermitteln. Eine Ausfertigung dieser Bestätigung hat die zuständige österreichische Behörde den zuständigen Behörden der anderen von der Verbringung betroffenen Länder sodann zu übermitteln.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2020-08-01