AT · RAbf-VV 2009
Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009
Inhalt
- § 0
- 1. Teil Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziele und Umsetzungshinweis
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung
- § 5 Zugelassene Sprachen
- § 6 Besondere Bestimmungen für die Verbringung zur Endlagerung
- § 7 Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen
- § 8 Genehmigung von Verbringungen
- § 9 Übermittlung der Bestätigung über den Erhalt der Lieferung
- 2. Hauptstück Verbringungen nach Österreich oder Durchfuhr durch Österreich
- § 10 Formelle Prüfung des Antrags
- § 11 Entscheidung über den Antrag
- § 12 Übermittlung der Bestätigung über den Erhalt der Lieferung
- 3. Hauptstück
- § 13 Nicht zu Ende geführte Verbringungen
- § 14 Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen
- § 15 Genehmigung von Verbringungen
- § 16 Meldung der durchgeführten Verbringung
- § 17 Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen
- § 18 Genehmigung von Verbringungen
- § 19 Meldung der durchgeführten Verbringung
- 2. Abschnitt Österreich als weiterer Durchfuhrmitgliedstaat
- § 20 Formelle Prüfung des Antrags
- § 21 Entscheidung über den Antrag
- § 22 Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen
- § 23 Genehmigung von Verbringungen
- § 24 Übermittlung der Bestätigung über den Erhalt der Lieferung
- 4. Hauptstück
- § 25 Nicht zu Ende geführte Verbringungen
- 4. Teil Schlussbestimmungen
- § 26 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 27 Übergangsbestimmung
- § 28 Inkrafttreten