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RAbf-VV 2009 · Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009

§ 26 RAbf-VV 2009Sprachliche Gleichbehandlung

4. Teil Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2020-08-01