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Schiedsgerichtsordnung der Börse für lan · Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

§ 4 Schiedsgerichtsordnung der Börse für lanUnentgeltlichkeit des Schiedsrichteramtes

II. Schiedsrichterkollegium römisch zwei. Schiedsrichterkollegium

In KraftAmtlicher Text

Das Amt eines Schiedsrichters ist ein Ehrenamt und mit keinerlei Bezügen verbunden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01