§ 4 Schiedsgerichtsordnung der Börse für lanUnentgeltlichkeit des Schiedsrichteramtes
II. Schiedsrichterkollegium römisch zwei. Schiedsrichterkollegium
Das Amt eines Schiedsrichters ist ein Ehrenamt und mit keinerlei Bezügen verbunden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2010-01-01