TGD-VO 2009 · Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009
§ 5 TGD-VO 2009Geschäftsstelle
2. Abschnitt Organisation und Aufgaben von Tiergesundheitsdiensten
Zur Sicherstellung der Funktion und zur Organisation der Aufgaben des Tiergesundheitsdienstes ist in jedem Tiergesundheitsdienst eine Geschäftsstelle als Verwaltungszentrum einzurichten.