USPV · Mitwirkung an der Einrichtung und am Betrieb des Unternehmensserviceportals
§ 0 USPV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Mitwirkung an der Einrichtung und am Betrieb des Unternehmensserviceportals (USPV)
StF: BGBl. II Nr. 69/2010
Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Unternehmensserviceportalgesetzes (USPG), BGBl. I Nr. 52/2009 , wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet: