USPV · Mitwirkung an der Einrichtung und am Betrieb des Unternehmensserviceportals
§ 1 USPVGegenstand
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Die Bundesministerinnen und Bundesminister haben im Rahmen der Mitwirkung an der Einrichtung und am Betrieb des Unternehmensserviceportals gemäß § 3 Abs. 3 des Unternehmensserviceportalgesetzes (USPG), BGBl. I Nr. 52/2009 , Basisinformationen (§ 2 Z 1), Fachinformationen (§ 2 Z 2) und Änderungsinformationen (§ 2 Z 3) nach den Bestimmungen dieser Verordnung bereitzustellen.