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BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

§ 42b BVergGVS 2012Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene

2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich

In KraftAmtlicher Text

Sofern der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zulässig ist, kann der Auftraggeber eine freiwillige Bekanntmachung gemäß § 42 bekanntmachen und darin die Entscheidung bekannt geben, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll.