AT · Nähere Bestimmungen über die tierschutzk
Nähere Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Grundsätze in der Hundeausbildung
- § 3 Anforderungen an Personen, die Hunde ausbilden
- § 4 Ausschließungsgründe
- 2. Abschnitt „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“
- § 5 Anforderungen an tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer
- § 6 Anforderungen an tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer
- § 7 Ausbildungsinhalte
- § 8 Koordinierungsstelle
- § 9 Aufgabenbereich
- § 10 Genehmigung von Richtlinien
- § 11 Führung des Gütesiegels
- 3. Abschnitt Schlussbestimmung
- § 12 In-Kraft-Treten