§ 41 FreiwGMittel
Abschnitt 6 Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement
Die Mittel des Fonds werden insbesondere aufgebracht durch:
1. Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse;
2. Zinsen und sonstige Erträgnisse des Fondsvermögens;
3. Der Bund stellt jährlich Zuwendungen in der Höhe von 500.000 € zur Verfügung.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-09-01