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IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

§ 27 IG-L-MKV 2012Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete

5. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation

In KraftAmtlicher Text

Das Gebiet jedes Bundeslandes exklusive der in § 2 genannten Ballungsräume ist ein Untersuchungsgebiet bezüglich der Messung von SO 2 , NO 2 und NO x zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation.