IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 27 IG-L-MKV 2012Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete
5. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation
Das Gebiet jedes Bundeslandes exklusive der in § 2 genannten Ballungsräume ist ein Untersuchungsgebiet bezüglich der Messung von SO 2 , NO 2 und NO x zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation.