IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 28 IG-L-MKV 2012Art der Messung
5. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation
Bezüglich der technischen Anforderungen an die Messgeräte für SO 2 , NO 2 und NO x und die Vorschriften über den Betrieb der Messstellen gilt Anlage 1 .