EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 108 EisbKrVNotifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG
11. Abschnitt Schlussbestimmungen
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welches das Verfahren nach der Richtlinie 83/189/EWG kodifiziert, unter der Notifikationsnummer 2012 0085 A notifiziert.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-10-10