BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 76 BHygV 2012Wasservögel, Fische und Haustiere
A. Allgemeine Anforderungen an Kleinbadeteiche
(1) Kleinbadeteiche sind von Wasservögeln frei zu halten.
(2) Fische dürfen in einem Kleinbadeteich nicht ausgesetzt werden.
(3) Haustiere dürfen nicht in die Anlage und das Badewasser von Kleinbadeteichen mitgenommen werden; dies gilt mit Ausnahme des Badewassers nicht für Assistenzhunde gemäß § 39a BBG sowie für durch organisatorische oder bauliche Maßnahmen abgetrennte Bereiche für Haustiere.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-05-12
Verweist auf
- BHygV 2012 Art. 39a