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BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012

§ 77 BHygV 2012Füllwasser

B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Kleinbadeteichen

In KraftAmtlicher Text

Das Wasser, mit dem Kleinbadeteiche gefüllt, die laufenden Wasserverluste ausgeglichen werden und mit dem die Wassererneuerung durchzuführen ist (Füllwasser), kann

1. einer Wasserversorgungsanlage gemäß Trinkwasserverordnung entnommen werden oder

2. aus Brunnen oder Quellen oder

3. aus oberirdischen Zuflüssen stammen.