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Markscheideverordnung 2013 · Markscheideverordnung 2013

§ 16 Markscheideverordnung 2013Verwendung von Festpunkten

2. Abschnitt Vermessungen über Tage

In KraftAmtlicher Text

Vor der weiteren Verwendung von Festpunkten ist zu überprüfen, ob die in § 15 Abs. 2 und 3 angeführten Genauigkeiten eingehalten werden. Für die weitere Verwendung dürfen nur Festpunkte verwendet werden, die den in § 15 Abs. 2 und 3 angeführten Genauigkeiten entsprechen.