Markscheideverordnung 2013 · Markscheideverordnung 2013
§ 16 Markscheideverordnung 2013Verwendung von Festpunkten
2. Abschnitt Vermessungen über Tage
Vor der weiteren Verwendung von Festpunkten ist zu überprüfen, ob die in § 15 Abs. 2 und 3 angeführten Genauigkeiten eingehalten werden. Für die weitere Verwendung dürfen nur Festpunkte verwendet werden, die den in § 15 Abs. 2 und 3 angeführten Genauigkeiten entsprechen.