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Markscheideverordnung 2013 · Markscheideverordnung 2013

§ 0 Markscheideverordnung 2013

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen 2013 (Markscheideverordnung 2013)

StF: BGBl. II Nr. 437/2012

BGBl. II Nr. 208/2022 [CELEX-Nr.: 32014L0028 ]

Auf Grund der §§ 110 Abs. 5 und 181 des Mineralrohstoffgesetzes, BGBl. I Nr. 38/1999 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 144/2011 , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Anschluss der markscheiderischen Vermessungen

§ 4.

Bezugssysteme

§ 5.

Sicherung der markscheiderischen Arbeiten

§ 6.

Protokolle

§ 7.

Bergbaueigene Festpunkte

§ 8.

Zeitpunkt der Messungen

§ 9.

Wichtige Eintragungen

§ 10.

Benachbarte Grubenbaue

§ 11.

Einstellung von Tätigkeiten, Abschlussarbeiten

§ 12.

Auffahrungen nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders/der verantwortlichen Markscheiderin

§ 13.

Stabilisierung von Vermessungspunkten

§ 14.

Instrumente, Messgeräte und Datenerfassungsgeräte

2. Abschnitt

Vermessungen über Tage

§ 15.

Allgemeines

§ 16.

Verwendung von Festpunkten

§ 17.

Überprüfung von Mess- und Berechnungsergebnissen

§ 18.

Tagbauvermessungen

§ 19.

Einmessung von Ansatzpunkten von Bohrlöchern

§ 20.

Sonden-, Feld- und andere erdverlegte Leitungen

3. Abschnitt

Vermessungen unter Tage

§ 21.

Allgemeines

§ 22.

Orientierungsvermessungen

§ 23.

Untertägiges Lage- und Höhennetz – Hauptnetz

§ 24.

Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge

§ 25.

Geologische Aufnahmen

§ 26.

Genauigkeit – Orientierungsvermessungen

§ 27.

Genauigkeit – Untertägiges Lage- und Höhennetz – Hauptnetz

§ 28.

Genauigkeit – Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge

§ 29.

Durchschlagsangaben

§ 30.

Grubengebäude geringer Ausdehnung

4. Abschnitt

Bergbaukartenwerk

§ 31.

Bestandteile

§ 32.

Allgemeines

§ 33.

Flächeninhalte – Rundungen

§ 34.

Änderung und Sicherung des Bergbaukartenwerkes

§ 35.

Datensicherung bei automationsunterstützter Anfertigung und Führung des Bergbaukartenwerkes

§ 36.

Übernahme fremder Unterlagen

§ 37.

Risse und Karten bei untertägigen Bergbauen

§ 38.

Risse und Karten bei Tagbauen

§ 39.

Risse und Karten bei Kohlenwasserstoffbergbauen und Sondenbergbauen auf Salz

§ 40.

Risse und Karten für Geothermalvorhaben

§ 41.

Risse und Karten für Schaubergwerke, Heilstollen oder Versuchsstollen

§ 42.

Nachtragsfristen

5. Abschnitt

Erfassung von Bodenbewegungen

§ 43.

Lage- und Höhenmessungen

§ 44.

Beurteilung der Messergebnisse

§ 45.

Kontrolle

6. Abschnitt

Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit

§ 46.

Risse und Karten

7. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 47.

Ausnahmebewilligungen

§ 48.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten