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Markscheideverordnung 2013 · Markscheideverordnung 2013

§ 33 Markscheideverordnung 2013Flächeninhalte – Rundungen

4. Abschnitt Bergbaukartenwerk

In KraftAmtlicher Text

Sind die Eckpunkte von Grundstücken und Grundstücksteilen und die Eckpunkte von Schnittfiguren im Projektionsniveau des Systems der Landesvermessung in Koordinaten dieses Systems anzugeben, so sind die Flächeninhalte aus den Koordinaten der Eckpunkte zu berechnen und auf ganze Quadratmeter zu runden.