AT · Markscheideverordnung 2013
Markscheideverordnung 2013
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anschluss der markscheiderischen Vermessungen
- § 4 Bezugssysteme
- § 5 Sicherung der markscheiderischen Arbeiten
- § 6 Protokolle
- § 7 Bergbaueigene Festpunkte
- § 8 Zeitpunkt der Messungen
- § 9 Wichtige Eintragungen
- § 10 Benachbarte Grubenbaue
- § 11 Einstellung von Tätigkeiten, Abschlussarbeiten
- § 12 Auffahrungen nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders/ der verantwortlichen Markscheiderin Auffahrungen nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders/, der verantwortlichen Markscheiderin
- § 13 Stabilisierung von Vermessungspunkten
- § 14 Instrumente, Messgeräte und Datenerfassungsgeräte
- 2. Abschnitt Vermessungen über Tage
- § 15 Allgemeines
- § 16 Verwendung von Festpunkten
- § 17 Überprüfung von Mess- und Berechnungsergebnissen
- § 18 Tagbauvermessungen
- § 19 Einmessung von Ansatzpunkten von Bohrlöchern
- § 20 Sonden-, Feld- und andere erdverlegte Leitungen
- 3. Abschnitt Vermessungen unter Tage
- § 21 Allgemeines
- § 22 Orientierungsvermessungen
- § 23 Untertägiges Lage- und Höhennetz – Hauptnetz
- § 24 Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge
- § 25 Geologische Aufnahmen
- § 26 Genauigkeit – Orientierungsvermessungen
- § 27 Genauigkeit – Untertägiges Lage- und Höhennetz – Hauptnetz
- § 28 Genauigkeit – Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge
- § 29 Durchschlagsangaben
- § 30 Grubengebäude geringer Ausdehnung
- 4. Abschnitt Bergbaukartenwerk
- § 31 Bestandteile
- § 32 Allgemeines
- § 33 Flächeninhalte – Rundungen
- § 34 Änderung und Sicherung des Bergbaukartenwerkes
- § 35 Datensicherung bei automationsunterstützter Anfertigung und Führung des Bergbaukartenwerkes
- § 36 Übernahme fremder Unterlagen
- § 37 Risse und Karten bei untertägigen Bergbauen
- § 38 Risse und Karten bei Tagbauen
- § 39 Risse und Karten bei Kohlenwasserstoffbergbauen und Sondenbergbauen auf Salz
- § 40 Risse und Karten für Geothermalvorhaben
- § 41 Risse und Karten für Schaubergwerke, Heilstollen oder Versuchsstollen
- § 42 Nachtragsfristen
- 5. Abschnitt Erfassung von Bodenbewegungen
- § 43 Lage- und Höhenmessungen
- § 44 Beurteilung der Messergebnisse
- § 45 Kontrolle
- 6. Abschnitt Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit
- § 46 Risse und Karten
- 7. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 47 Ausnahmebewilligungen
- § 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten