Markscheideverordnung 2013 · Markscheideverordnung 2013
§ 19 Markscheideverordnung 2013Einmessung von Ansatzpunkten von Bohrlöchern
2. Abschnitt Vermessungen über Tage
Für die Einmessung des Ansatzpunktes der Bohrlöcher von Bohrungen und Sonden gelten §§ 3 bis 6 und §§ 13 bis 17.