Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abschluss von Versicherungsverträgen dur · Abschluss von Versicherungsverträgen durch die Bundesverwaltung gemäß § 70 Abs. 5 BHG 2013

§ 1 Abschluss von Versicherungsverträgen dur

1. Abschnitt Allgemeines

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Verordnung regelt den Abschluss von Versicherungsverträgen durch Organe des Bundes.

(2) Für Bestandteile des Bundesvermögens gilt der Grundsatz der Nichtversicherung.