EGVO 2013 · Eichgebührenverordnung 2013
§ 11 EGVO 2013Prüfungsgebühr für Wäger
Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (§ 62a Abs. 5 MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten.
Verweist auf
- EGVO 2013 Art. 62a
EGVO 2013 · Eichgebührenverordnung 2013
Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (§ 62a Abs. 5 MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten.