EGVO 2013 · Eichgebührenverordnung 2013
§ 15 EGVO 2013Gebühr für die statistische Prüfung zur Verlängerung der Nacheichfrist
Für die statistische Prüfung sind je zu prüfendes Los Gebühren gemäß Tarif K zu entrichten.
EGVO 2013 · Eichgebührenverordnung 2013
Für die statistische Prüfung sind je zu prüfendes Los Gebühren gemäß Tarif K zu entrichten.