EGVO 2013 · Eichgebührenverordnung 2013
§ 17 EGVO 2013Gebühr für die Eichung auf Grund einer statistischen Prüfung von Messgeräten
Wenn auf Grund der Eichvorschriften eine statistische Prüfung vorgesehen ist, so sind Gebühren gemäß Tarif M zu entrichten.