EGVO 2013 · Eichgebührenverordnung 2013
§ 5 EGVO 2013Aufhebung einer Verwendungssperre
Für die Aufhebung einer Verwendungssperre, die gemäß § 52 MEG für Gegenstände im eich- oder überwachungspflichtigen Verkehr angelegt worden ist, sind Gebühren gemäß Tarif C zu entrichten.
Verweist auf
- EGVO 2013 Art. 52