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Beschussverordnung 2013 · Beschussverordnung 2013

§ 9 Beschussverordnung 2013Umfang der Beschussprüfung

2. Hauptstück Beschussvorschrift für Handfeuerwaffen für Munition mit rauchlosem Pulver

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Beschussprüfung umfasst:

1. die Kontrolle der Kennzeichnung gemäß § 10;

2. die Kontrolle der Funktionssicherheit und die Sichtprüfung gemäß § 11;

3. die Kontrolle der Abmessungen gemäß § 12;

4. den Endbeschuss gemäß § 14;

5. die Kontrolle nach dem Endbeschuss gemäß § 15.

(2) Bei der Vornahme der Kontrollen gemäß Abs. 1 ist auf die Besonderheiten der einzelnen Arten von Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teilen von Handfeuerwaffen Bedacht zu nehmen.