Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung · Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung
§ 23 Schaf- und Ziegengesundheits-ÜberwachungSanktionen
6. Hauptstück Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern
Verstöße gegen Gebote oder Verbote dieser Verordnung werden nach § 15 Z 7 TGG geahndet.