AT · Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung
Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. Hauptstück Aktive Überwachung von Scrapie und Brucella melitensis
- § 3 Untersuchungspflichten und Stichprobenplan
- § 4 Probenahme und Rückverfolgbarkeit
- 3. Hauptstück Besondere Bestimmungen für die Überwachung der Scrapie
- § 5 Untersuchungspflichten und Stichprobenplan für Scrapie
- § 6 Vorgangsweise bei der Probenahme
- § 7 Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor
- § 8 Datenerfassung
- § 9 Laboruntersuchung im Rahmen der Scrapie-Überwachung
- § 10 Anhaltung von Tierkörpern, Maßnahmen am Schlachthof
- 4. Hauptstück Erhaltung des Gesundheitsstatus hinsichtlich der klassischen Scrapie in österreichischen Betrieben
- § 11 Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko für die klassische Scrapie
- § 12 Einbringen von Tieren in österreichische Betriebe
- § 13 Beschränkungen für Betriebe, die Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen entgegen den bestehenden Bestimmungen eingebracht haben
- § 14 Bestimmungen für Betriebe mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen aus bestimmten Herkunftsbetrieben
- § 15 Ausnahmen für Schafe mit bestimmtem Genotyp
- § 16 Vorgangsweise in Folge eines Ausbruchs von klassischer Scrapie in Österreich
- § 17 Transportvorschriften
- 5. Hauptstück Besondere Bestimmungen für Brucella melitensis
- § 18 Überwachungsprogramm zur Aufrechterhaltung des Status
- § 19 Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor
- § 20 Vorgangsweise bei nicht negativen Untersuchungsergebnissen
- § 21 Impfverbot
- 6. Hauptstück Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern
- § 22 Besondere Verpflichtungen
- § 23 Sanktionen
- 7. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 24 Vorgehen bei Änderung des Gesundheitsstatus
- § 25 Untersuchungskosten
- § 26 Inkrafttreten und Außerkrafttreten