Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung · Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung
§ 0 Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über Programme zur Überwachung bestimmter Krankheiten in Schaf- und Ziegenbeständen (Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 308/2015
Auf Grund des § 2 Abs. 1 bis 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2013 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:
Paragraf
Inhaltsverzeichnis
Gegenstand / Bezeichnung
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.
Anwendungsbereich
§ 2.
Begriffsbestimmungen
2. Hauptstück
Aktive Überwachung von Scrapie und Brucella melitensis
§ 3.
Untersuchungspflichten und Stichprobenplan
§ 4.
Probenahme und Rückverfolgbarkeit
3. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für die Überwachung der Scrapie
§ 5.
Untersuchungspflichten und Stichprobenplan für Scrapie
§ 6.
Vorgangsweise bei der Probenahme
§ 7.
Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor
§ 8.
Datenerfassung
§ 9.
Laboruntersuchung im Rahmen der Scrapie-Überwachung
§ 10.
Anhaltung von Tierkörpern, Maßnahmen am Schlachthof
4. Hauptstück
Erhaltung des Gesundheitsstatus hinsichtlich der klassischen Scrapie in österreichischen Betrieben
§ 11.
Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko für die klassische Scrapie
§ 12.
Einbringen von Tieren in österreichische Betriebe
§ 13.
Beschränkungen für Betriebe, die Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen entgegen den bestehenden Bestimmungen eingebracht haben
§ 14.
Bestimmungen für Betriebe mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen aus bestimmten Herkunftsbetrieben
§ 15.
Ausnahmen für Schafe mit bestimmtem Genotyp
§ 16.
Vorgangsweise in Folge eines Ausbruchs von klassischer Scrapie in Österreich
§ 17.
Transportvorschriften
5. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für Brucella melitensis
§ 18.
Überwachungsprogramm zur Aufrechterhaltung des Status
§ 19.
Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor
§ 20.
Vorgangsweise bei nicht negativen Untersuchungsergebnissen
§ 21.
Impfverbot
6. Hauptstück
Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern
§ 22.
Besondere Verpflichtungen
§ 23.
Sanktionen
7. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 24.
Vorgehen bei Änderung des Gesundheitsstatus
§ 25.
Untersuchungskosten
§ 26.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anhänge
Anhang 1
Untersuchungspflichten für Scrapie
Anhang 2
Vorgangsweise bei der Probenahme
Anhang 3
Aufgaben der Untersuchungsstellen und des Nationalen Referenzlabors für TSE
Anhang 4
Laboruntersuchungen auf TSE und Genotypisierungen
Anhang 5
Untersuchungsstellen für Brucella melitensis
Anhang 6
Aufgaben des Nationalen Referenzlabors für Brucellose hinsichtlich Brucella melitensis
Verweist auf
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 1
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 10
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 11
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 12
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 13
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 14
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 15
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 16
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 17
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 18
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 19
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 2
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 20
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 21
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 22
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 23
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 24
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 25
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 26
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 3
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 4
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 5
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 6
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 7
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 8
- Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung § 9