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Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung · Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung

§ 0 Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachung

In KraftAmtlicher Text

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über Programme zur Überwachung bestimmter Krankheiten in Schaf- und Ziegenbeständen (Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung)

StF: BGBl. II Nr. 308/2015

Auf Grund des § 2 Abs. 1 bis 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2013 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

Paragraf

Inhaltsverzeichnis

Gegenstand / Bezeichnung

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück

Aktive Überwachung von Scrapie und Brucella melitensis

§ 3.

Untersuchungspflichten und Stichprobenplan

§ 4.

Probenahme und Rückverfolgbarkeit

3. Hauptstück

Besondere Bestimmungen für die Überwachung der Scrapie

§ 5.

Untersuchungspflichten und Stichprobenplan für Scrapie

§ 6.

Vorgangsweise bei der Probenahme

§ 7.

Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor

§ 8.

Datenerfassung

§ 9.

Laboruntersuchung im Rahmen der Scrapie-Überwachung

§ 10.

Anhaltung von Tierkörpern, Maßnahmen am Schlachthof

4. Hauptstück

Erhaltung des Gesundheitsstatus hinsichtlich der klassischen Scrapie in österreichischen Betrieben

§ 11.

Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko für die klassische Scrapie

§ 12.

Einbringen von Tieren in österreichische Betriebe

§ 13.

Beschränkungen für Betriebe, die Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen entgegen den bestehenden Bestimmungen eingebracht haben

§ 14.

Bestimmungen für Betriebe mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen aus bestimmten Herkunftsbetrieben

§ 15.

Ausnahmen für Schafe mit bestimmtem Genotyp

§ 16.

Vorgangsweise in Folge eines Ausbruchs von klassischer Scrapie in Österreich

§ 17.

Transportvorschriften

5. Hauptstück

Besondere Bestimmungen für Brucella melitensis

§ 18.

Überwachungsprogramm zur Aufrechterhaltung des Status

§ 19.

Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor

§ 20.

Vorgangsweise bei nicht negativen Untersuchungsergebnissen

§ 21.

Impfverbot

6. Hauptstück

Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern

§ 22.

Besondere Verpflichtungen

§ 23.

Sanktionen

7. Hauptstück

Schlussbestimmungen

§ 24.

Vorgehen bei Änderung des Gesundheitsstatus

§ 25.

Untersuchungskosten

§ 26.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anhänge

Anhang 1

Untersuchungspflichten für Scrapie

Anhang 2

Vorgangsweise bei der Probenahme

Anhang 3

Aufgaben der Untersuchungsstellen und des Nationalen Referenzlabors für TSE

Anhang 4

Laboruntersuchungen auf TSE und Genotypisierungen

Anhang 5

Untersuchungsstellen für Brucella melitensis

Anhang 6

Aufgaben des Nationalen Referenzlabors für Brucellose hinsichtlich Brucella melitensis