§ 5 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder vBarauslagen
Im Rahmen der Tätigkeit als Mitglied eines Beirates oder einer Jury getätigte Barauslagen sind gegen Vorlage der Rechnung zu refundieren.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-09-25
Im Rahmen der Tätigkeit als Mitglied eines Beirates oder einer Jury getätigte Barauslagen sind gegen Vorlage der Rechnung zu refundieren.