Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Verteilungsgesetz Niederlande · Verteilungsgesetz Niederlande

§ 11 Verteilungsgesetz Niederlande

II. Ermittlung des Verlustes römisch zwei. Ermittlung des Verlustes

In KraftAmtlicher Text

Ist die Einrichtung von Betrieben jeglicher Art in der Abrechnung des Nederlandse Beheersinstituut nicht angeführt worden, weil der Betrieb vom Nederlandse Beheersinstituut nicht, tatsächlich in Verwaltung genommen worden ist, so ist für die Einrichtung ein Pauschalsatz von 3000 Hollandgulden anzusetzen.