KliBAV · Klimabonus-Abwicklungsverordnung
§ 3 KliBAVÜberprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung des Klimabonus
II. Abwicklungsgrundlagen römisch zwei. Abwicklungsgrundlagen
Die Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzung des § 2 KliBG für die Gewährung des Klimabonus erfolgt auf Grundlage der vonseiten der gemäß § 5 Abs. 1 KliBG zuständigen Stellen übermittelten Daten durch die BMK.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-06-24