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KliBAV · Klimabonus-Abwicklungsverordnung

§ 8 KliBAVAuszahlung des Klimabonus auf ein Bankkonto

II. Abwicklungsgrundlagen römisch zwei. Abwicklungsgrundlagen

In KraftAmtlicher Text

(1) Sofern der BMK aufgrund der gemäß § 5 Abs. 1 KliBG übermittelten Daten vollständige und aktuelle Kontodaten der anspruchsberechtigten Person vorliegen, hat eine Überweisung des Klimabonus auf Bankkonten im Inland oder im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu erfolgen.

(2) Die Zahlungen nach Abs. 1 wirken für die Zwecke des Klimabonus schuldbefreiend.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-06-24