KliBAV · Klimabonus-Abwicklungsverordnung
§ 8 KliBAVAuszahlung des Klimabonus auf ein Bankkonto
II. Abwicklungsgrundlagen römisch zwei. Abwicklungsgrundlagen
(1) Sofern der BMK aufgrund der gemäß § 5 Abs. 1 KliBG übermittelten Daten vollständige und aktuelle Kontodaten der anspruchsberechtigten Person vorliegen, hat eine Überweisung des Klimabonus auf Bankkonten im Inland oder im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu erfolgen.
(2) Die Zahlungen nach Abs. 1 wirken für die Zwecke des Klimabonus schuldbefreiend.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-06-24