§ 9 Auswahlverfahren-Verordnung für den ausw
3. Abschnitt
In den Auswahlverfahren insbesondere für den höheren auswärtigen Dienst sind unter den gemäß §§ 7 und 8 geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Qualifikationen in Bezug auf Zukunftsthemen mit Relevanz für den Aufgabenbereich des Ministeriums wie Umwelt- und Klimaschutz, Cybersicherheit und digitale Transformation, über die Bewerberinnen und Bewerber in erheblichem Ausmaß verfügen, besonders zu berücksichtigen.