Krypto-MPfG · Krypto-Meldepflichtgesetz
§ 3 Krypto-MPfGZuständigkeit
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften gemäß § 2 Abs. 1 obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe.
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1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften gemäß § 2 Abs. 1 obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe.