Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Bestimmungen zur Durchführung des Artike · Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 26 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte

§ 17 Bestimmungen zur Durchführung des Artike

Abschnitt II. Abschnitt römisch zwei.

In forceOfficial text

Die durch dieses Bundesgesetz veranlaßten Rechtsvorgänge, Urkunden und Schriften, welche die Übertragung von Vermögenswerten zum Gegenstande haben, sind von den Stempel- und Rechtsgebühren, der Grunderwerbsteuer, den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.