Europäisches Übereinkommen zur Verhütung · Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe § 21 Europäisches Übereinkommen zur Verhütung Artikel 21 In forceOfficial text Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Previous · § 20 Contents § 22 · Next →