Europäisches Übereinkommen zur Verhütung · Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe § 21 Europäisches Übereinkommen zur Verhütung Artikel 21 Van krachtOfficiële tekst Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Vorige · § 20 Inhoud § 22 · Volgende →