Übereinkommen über die Rechte des Kindes · Übereinkommen über die Rechte des Kindes samt Vorbehalten, Erklärungen § 46 Übereinkommen über die Rechte des Kindes Artikel 46 In forceOfficial text Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. ← Previous · § 45 Contents § 47 · Next →