Übereinkommen über die Rechte des Kindes · Übereinkommen über die Rechte des Kindes samt Vorbehalten, Erklärungen § 46 Übereinkommen über die Rechte des Kindes Artikel 46 Van krachtOfficiële tekst Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. ← Vorige · § 45 Inhoud § 47 · Volgende →