Übereinkommen über die Rechte des Kindes · Übereinkommen über die Rechte des Kindes samt Vorbehalten, Erklärungen § 46 Übereinkommen über die Rechte des Kindes Artikel 46 En vigueurTexte officiel Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. ← Précédent · § 45 Sommaire § 47 · Suivant →