Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 721 ABGBc) Stillschweigender Widerruf

III. Aufhebung letztwilliger Verfügungen römisch drei. Aufhebung letztwilliger Verfügungen

In forceOfficial text

Wer seine letztwillige Verfügung zerstört, etwa indem er sie zerreißt, zerschneidet, verbrennt oder die Unterschrift oder den ganzen Inhalt durchstreicht, widerruft sie. Wenn von mehreren gleichlautenden Urkunden nur eine zerstört wird, so ist daraus im Zweifel nicht auf einen Widerruf der letztwilligen Verfügung zu schließen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2017-01-01