Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 820 ABGBHaftung mehrerer Erben

III. Einantwortung und ihre Folgen römisch drei. Einantwortung und ihre Folgen

In forceOfficial text

Mehrere Erben, die eine Erbschaft unbedingt angetreten haben, haften Erbschaftsgläubigern und Vermächtnisnehmern zur ungeteilten Hand. Im Verhältnis zueinander haften sie nach dem Verhältnis ihrer Erbteile.

Amendment history
  • In Kraft seit 2017-01-01