Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 916 ABGB

Nebenbestimmungen bey Verträgen:

In forceOfficial text

(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis zum Schein abgegeben wird, ist nichtig. Soll dadurch ein anderes Geschäft verborgen werden, so ist dieses nach seiner wahren Beschaffenheit zu beurteilen.

(2) Einem Dritten, der im Vertrauen auf die Erklärung Rechte erworben hat, kann die Einrede des Scheingeschäftes nicht entgegengesetzt werden.

Amendment history
  • In Kraft seit 1917-01-01